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Alles für mein Tier 01/18

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FEINE FILETS MIT

FEINE FILETS MIT AUSGEWÄHLTEN ZUTATEN Für Verführung FVOM FEINSTEN ICH WARTE SCHON AUF DICH! UND AUF SHEBA® SOUP. VF_Katze_1-2Anz_FressnapfJournalÖsterreich_Nov2017_NEUAUFLAGE_FIN.indd 1 06.12.17 11:52 – Serviervorschlag – NEU! 30

RATGEBER | RECHTSRATGEBER TlERSCHUTZ Verbesserungen auch auf Landesebene möglich Obschon Tierschutz grundsätzlich auf bundesweiter Ebene und insbesondere im Tierschutzgesetz verankert ist, können auch die einzelnen Bundesländer durch ihre Gesetzgebung zum Tierschutz beitragen. So wurden beispielsweise im November 2017 im Wiener Landtag Neuerungen des Wiener Tierhaltegesetzes vorgestellt, mit welchen der Schutz von Tieren verstärkt werden soll. Das Wiener Tierhaltegesetz wird verschärft und sieht nun neben strengeren Strafen auch eine raschere Vermittlung von abgenommenen Tieren vor. Beschlossen wurde unter anderem eine Mindeststrafe von 1.000 Euro, wenn jemand gegen das Tierhalteverbot verstößt. Dieses kann ausgesprochen werden, wenn schwerwiegende oder wiederholte Verstöße begangen wurden, wozu etwa ein Verstoß gegen behördliche Aufträge wie vorgeschriebene Leinen- und Beißkorbpflicht zählt, oder wenn ein Tierhalter sein Tier so hält, dass Gefahr für Mensch oder Tier ausgeht. Auch bei sogenannten „Animal hoarding“-Fällen kann es zur Anwendung kommen. Gleiches gilt, wenn jemand züchtet, um Tiere „scharf“ abzurichten, oder gefährliche Wildtiere hält. Mag. Rainer Radlinger Rechtsanwalt Fressnapf-Rechtsberater Darüber hinaus wurde für die zuständige Behörde die Möglichkeit geschaffen, Tierhaltern Tiere abzunehmen, wenn ein besonderes Gefährdungspotenzial vorliegt oder rechtliche Vorgaben nicht beachtet werden. Bisher mussten langwierige Strafverfahren abgewartet werden, bis dem gesetzeswidrig handelnden Tierhalter das Tier abgenommen und an einen neuen Besitzer weitervermittelt werden konnte. Künftig soll in schwerwiegenden Fällen eine Rückgabe des Tieres an den Halter nicht mehr möglich sein, das Tier rechtlich sofort als „verfallen“ erklärt und damit rasch weitervermittelt werden. Auch eine in der Vergangenheit viel diskutierte Frage erfährt Klarstellung. Betroffen ist die Maulkorbpflicht von Hunden bei „größeren Menschenansammlungen“. Hier ist es zukünftig erforderlich, zwischen Besucherhunden und aktiv an der Veranstaltung teilnehmenden Hunden zu unterscheiden. Diese wirken bei Präsentationen oder Shownummern mit und müssen keinen Maulkorb tragen. Sobald die aktive Teilnahme beendet ist, gelten sie als „normale“ Besucherhunde und müssen wie alle anderen Hunde einen Maulkorb tragen. SPÄTE HElMKEHR Der Wolf kehrt zurück, geben Sie ihm eine Chance. V or etwa 150 Jahren wurde der Wolf in Österreich ausgerottet, jetzt kommt er wieder zurück. Österreich ist das letzte Alpenland, das der Wolf wiederbesiedelt, und hat eine wichtige Rolle für die Vernetzung der europäischen Wolfspopulationen inne. Doch was die einen freut, bedingt bei anderen Aufregung und Ängste, bisweilen sogar Ablehnung. Der Naturschutzbund bekennt sich zum Schutz der großen Beutegreifer als Teil der natürlichen Artenausstattung Österreichs. Gleichzeitig setzt er sich dafür ein, dass betroffene Personen und Gruppierungen, allen voran die Almbauern und -bäuerinnen, Unterstützung bekommen. Es braucht Lösungen, von Präventionsmaßnahmen bis hin zu Entschädigungszahlungen, die eine Koexistenz von Mensch und Wolf ermöglichen, damit das Gleichgewicht der Natur wiederhergestellt werden kann. In einer Petition des Naturschutzbundes kann nun jeder Einzelne den Wolf unterstützen und ihm eine Chance geben: http://naturschutzbund.at/wolfspetition.html © shutterstock/Holly Kuchera 31

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