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Alles für mein Tier 02/18

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RATGEBER |

RATGEBER | RECHTSRATGEBER TlERKAUF Mag. Rainer Radlinger Rechtsanwalt Fressnapf-Rechtsberater Was passiert, wenn ein gekauftes Tier krank ist? Gerade bei Lebewesen ist es für den Laien schwierig zu beurteilen, ob das Tier, in das man sich verliebt hat, tatsächlich gesund und „mangelfrei“ ist. Erst später stellt sich heraus, dass der Hund nicht die geforderten Rassemerkmale aufweist oder das Pferd lahmt. Was sollte bei der Anschaffung beachtet werden, und welche Rechte stehen dem Käufer bei einem „Mangel“ zu? Grundsätzlich leistet der Verkäufer eines Tieres dem Käufer Gewähr dafür, dass das Tier die „bedungenen“ und die „im Verkehr gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften“ aufweist. Liegen diese Eigenschaften zum Zeitpunkt der Übergabe des Tieres nicht vor, ist das Tier „mangelhaft“ und der Verkäufer muss für diesen Mangel einstehen. Diese Rechte sind gesetzlich vorgeschrieben, es bedarf hier grundsätzlich keiner ausdrücklichen Vereinbarung beim Kauf. „Gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften“ sind etwa die Gesundheit eines Tieres, z. B. wenn das gekaufte Reitpferd bereits kurz nach der Übergabe lahmt. „Bedungene Eigenschaften“ sind ausdrückliche Vereinbarungen bestimmter Eigenschaften, etwa die Zuchttauglichkeit oder bestimmte Rassemerkmale. Bei privaten Käufern gibt es grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Gibt es „Mängel“, sind diese unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Anders als beim Kauf sonstiger „Waren“ sind die sonst üblichen Rechtsbehelfe des Gewährleistungsrechts nur bedingt anwendbar, da in der Regel bereits eine emotionale Bindung zum Tier besteht. Es ist also normalerweise nicht mehr möglich, den „Kaufgegenstand“ einfach auszutauschen. Auch in Bezug auf den Ersatz der Aufwendungen, insbesondere Tierarztkosten, bestehen erhebliche Probleme, da diese den „gemeinen Wert“ des Tieres oft schnell übersteigen und der Verkäufer die den Anschaffungspreis bzw. den Wert des Tieres übersteigenden Kosten üblicherweise nicht ersetzen muss. Als Gewährleistungsbehelf steht dann oft nur der Preisnachlass zur Verfügung. Es ist jedenfalls ratsam, bestimmte Eigenschaften, die das Tier erfüllen soll – etwa die Sprungtauglichkeit von Pferden – vorab genau zu definieren und einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen, um die gewünschten Merkmale festzulegen. Unterlagen wie Stammbaum, Impfpass und Informationen zur Gesundheit der Elterntiere sollten vorgelegt werden. Mitmachen & gewinnen! FOTOWETTBEWERB: PRÄSENTIERT VON FRESSNAPF Gleich kommt’s Vogerl! Servus in Stadt & Land und Fressnapf suchen gemeinsam die schönsten Tierfotos aus Österreich © Shutterstock Jetzt mitmachen unter: servus.com/tierkalender Sie haben einen besonderen Moment mit Tieren fotografiert? Dann schicken Sie uns Ihre schönsten Bilder und nehmen am Fotowettbewerb von Servus in Stadt & Land und Fressnapf teil. Eingereicht werden können einheimische Haustiere in den Kategorien der vier Jahreszeiten: zum Beispiel ein Kaninchen im Frühling, Ihre Katze im Sommergarten, das Pferd im herbstlichen Wald oder Ihr Hund beim Winterspaziergang. Pro Monat gibt es 3 Gewinner, die insgesamt besten 36 Fotos gewinnen je ein Paket, bestehend aus: Ihrem Foto mit Tiernamen im Fressnapf Fotokalender 2019 50-Euro-Wertgutschein von Fressnapf 25-Euro-Wertgutschein von Servus am Marktplatz Und für Fressnapf Kunden gibt es ein spezielles Angebot: Servus in Stadt & Land-Abo (12 Ausgaben jährlich) für 46,90. Als kleines Willkommensgeschenk zum Abo gibt’s einen € 15,- Gutschein von Fressnapf. Bestellbar über www.servusmagazin.at/fressnapf Alle Details zum Ablauf des Fotowettbewerbs sowie die Teilnahmebedingungen finden Sie unter: servus.com/tierkalender Einreichfrist: 22. 2. – 31. 8. 2018; Voting: 1. 9. – 30. 9. 2018

NATURSCHUTZBUND | DER TIGERSCHNEGEL DER TlGERSCHNEGEL Das sehr nützliche „Weichtier des Jahres 2018“ Wer bei „Schnegel“ an salatfressende Nacktschnecken denkt, wird durch den Tigerschnegel eines Besseren belehrt. Zu seinen Leibspeisen zählen nämlich neben Pilzen und Aas auch Eier und Jungtiere anderer Nacktschnecken. Damit ist er ein wichtiger Feind der eingeschleppten Spanischen Wegschnecke. Der Tigerschnegel ist in Mitteleuropa weit verbreitet, trotzdem ist er relativ unbekannt, da er fast nur nachts unterwegs ist. Mit einer Länge von bis zu 20 cm gehört er zu den größten Schnecken Europas. Korrekt handelt es sich dabei eigentlich um einen ganzen Artenkomplex mit Färbungen von hellgrau bis hellbraun, selten findet man fast weiße Tiere. Die dunklen Flecken auf der Rückenseite sind manchmal zu Streifen verlängert. In Österreich gilt der Tigerschnegel als „nicht gefährdet“. Gefahr droht jedoch durch die Verwendung von Schneckenkorn und andere „Vernichtungsaktionen“, die eigentlich für andere Schnecken bestimmt sind. © Stefan Kwitt Heimat ist, wo ein echter Freund und gutes Essen auf Dich warten. FLEISCHESLUST bietet artgerechte Ernährung für Hunde. Aus mindestens 80% frischem Fleisch in 100% Lebensmittelqualität. Hergestellt aus regional erzeugten Rohstoffen, ganz ohne künstliche Zusätze. Frei von Gluten, Gentechnik und BISPHENOL-A. Handwerklich nach Metzgertradition hergestellt und im Wurstdarm ökologisch verpackt. In vielen leckeren Sorten in allen Fressnapf-Filialen. So muss Hundenahrung. 31

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