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Alles für mein Tier 04/18

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RATGEBER | RECHTSRATGEBER RECHTSLAGE Mag. Rainer Radlinger Rechtsanwalt Fressnapf-Rechtsberater Wer haftet bei Verkehrsunfällen mit Haustieren? Im Sommer kommt es durch freiluftliebende Vierbeiner leider manchmal zu Verkehrsunfällen, die sowohl für die betroffenen Fahrzeuglenker als auch für die jeweiligen Haustierbesitzer bittere Folgen haben können. Wie bei jedem Verkehrsunfall besteht auch bei Tierunfällen die Pflicht des Fahrzeuglenkers, das Fahrzeug sofort anzuhalten, die Unfallstelle zu sichern und gegebenenfalls die Polizei zu verständigen. Wird ein Haustier durch eine Kollision verletzt, hat der Lenker für eine tierärztliche Hilfeleistung zu sorgen. Im Weiteren ist der Tierhalter zu erheben. Aber wer muss für die Unfallschäden aufkommen? Das betrifft sämtliche Sach- und Personenschäden am Fahrzeug, dessen Insassen oder sonstigen Beteiligten und den Ausgleich von Verletzungsfolgen am beteiligten Tier. Zu klären ist, ob der Fahrzeuglenker oder Tierhalter schuld ist bzw. sich rechtswidrig verhalten hat. Der Tierhalter ergibt sich aus der Situation, es kann auch derjenige sein, der sich das Tier nur für einen Spaziergang ausgeborgt hat. Er muss in jeder Situation dafür sorgen, dass von seinem Vierbeiner keine Gefahr ausgeht. Das betrifft auch das Verhindern von Freiläufen, bei denen das Tier auf die Straße geraten kann. Im Falle eines Autounfalls, wenn z. B. ein Fahrer sein Fahrzeug aufgrund eines auf die Straße laufenden Hundes verreißt und im Graben landet oder jemand verletzt wird, kann dies den Hundehalter teuer zu stehen kommen. Auch wenn vielleicht nicht die ganze Schuld dem Tierhalter zugewiesen wird, geht der Schaden schnell in die Zigtausende Euro. Vor diesem Hintergrund sollten sich Verkehrsteilnehmer und Tierhalter gleichermaßen pflichtgetreu und verantwortungsbewusst verhalten, um gefährliche Situationen und Unfälle von vornherein zu vermeiden. Für Haustierbesitzer lohnt es sich darüber hinaus, eine spezielle Versicherung für Tiere abzuschließen (z. B. AGILA Haustierversicherung), um sich gegebenenfalls mühsame und kostspielige Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Haftungsaussprüche zu ersparen. WEIL WIR SIE LIEBEN 8IN1 DELIGHTS FETTARME BELOHNUNG UND ZAHNPFLEGE IN EINEM www.8in1.eu

NATURSCHUTZBUND | HILFE FÜR DEN WIEDEHOPF SELTENER SCHÖNLlNG Helfen Sie uns, den Lebensraum des Wiedehopfs zu retten! D er Wiedehopf ist ein auffälliger und sehr schöner Vogel. Aufgrund seiner Färbung und seiner Federhaube am Kopf, die er bei Erregung aufrichten kann, sticht er schnell ins Auge. Früher war er in Österreich ein sehr häufiger Brutvogel, doch durch den Verlust von Wiesen durch extensive Bewirtschaftung und durch den Einsatz von Pestiziden brütet er jetzt nur noch im Neusiedlerseegebiet und in einzelnen Teilen Niederösterreichs. Der Naturschutzbund Niederösterreich setzt Schutzmaßnahmen für den Wiedehopf entlang seiner Naturschutzflächen im Bereich des Naturschutzgebiets Glaslauterriegel-Heferlberg-Fluxberg und bei den ehemaligen Weingärten im Bereich des Tieftals um. Außerdem kann durch das Anbringen von richtigen Nistkästen in einer geeigneten Umgebung viel für diesen mittlerweile seltenen Vogel getan werden. Mithilfe Ihrer Spende können wir Nistkästen anschaffen und dem Wiedehopf unter die Flügel greifen: naturschutzbund.at/ spenden.html © pixabay FÜTTERN SIE Ihren Fischen den KLASSIKER TetraMin Biologisch ausgewogenes Flockenfutter für gesunde Fische und klares Wasser.

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