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Alles für mein Tier 05/17

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RATGEBER | RECHTSRATGEBER TlERSCHUTZ Mag. Rainer Radlinger Rechtsanwalt Fressnapf-Rechtsberater Neue Serie: Gesetzliche Neuerungen beim Tierschutz Mit 26. April 2017 ist die Tierschutzgesetz-Novelle 2017 in Kraft getreten. Das heißt, dass das Tierschutzgesetz an neue Entwicklungen auf dem Gebiet des Tierschutzes angepasst wurde. Hier erfahren Sie die wichtigsten Veränderungen, die Sie und Ihren Vierbeiner betreffen könnten. Besonders hervorzuheben und erfreulich ist ein verschärftes Tierquälereiverbot. Endlich ist auch die Verwendung von sogenannten Würgehalsbändern explizit verboten. Ebenso verboten ist das aus ästhetischen oder kommerziellen Gründen vorgenommene Tätowieren oder Verfärben von Haut, Federkleid oder Fell von Tieren. Ausgenommen davon sind Maßnahmen zur fachgerechten Tierkennzeichnung. Eine weitere Veränderung gibt es hinsichtlich der Altersgrenze, ab wann Tiere an Minderjährige abgegeben werden dürfen. Während in der Vergangenheit bereits Kinder im Alter von 14 Jahren ohne Einwilligung des Erziehungsberechtigten Tiere zu sich nehmen konnten, ist die Altersgrenze nun auf 16 Jahre erhöht worden. Durch die Gesetzesnovelle wurde außerdem die Rolle der Tierschutzombudsperson (nunmehr in geschlechtsneutraler Formulierung) gestärkt. Diese Person hat die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten, und hat unter anderem das Recht, Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben und die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften geltend zu machen. Des Weiteren wurde beschlossen, dass ab 1. Jänner 2018 die Pflicht zur Kennzeichnung mittels Mikrochip – wie dies bereits für Hunde gesetzlich vorgesehen ist – auch für Zuchtkatzen gelten soll. Die wohl meistdiskutierte Neuerung betrifft das nunmehr sehr eingeschränkte Verkaufsverbot von Tieren: Das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder die Abgabe von Tieren ist nur im Rahmen einer genehmigten Haltung oder durch Züchter gestattet. Dieses Verkaufsverbot gilt nun auch für das Internet, um den privaten Verkauf von Hund und Katze zu unterbinden. In der nächsten Ausgabe beleuchten wir deshalb die Zulässigkeit des Verkaufs und der Abgabe von Tieren und klären, was nach dem neuen Gesetz noch erlaubt bzw. nicht erlaubt ist. JEDE HECKE ZÄHLT! Schaffen Sie Lebensräume für unsere heimische Tierwelt. Hecken sind Lebensräume für viele Pflanzen und Tiere und damit ein wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems. Leider verschwinden sie immer mehr aus unserer Landschaft, worunter vor allem ihre Bewohner leiden. Der Naturschutzbund macht sich deshalb mit der Kampagne NATUR VERBINDET stark für eine artenreiche und vielfältige Kulturlandschaft und ruft dazu auf, standortgerechte Hecken zu planen. Aber: Auf die richtigen Arten kommt es an! Damit Hecken auch einen Wert für die Natur haben, müssen es die richtigen Arten sein – keine Thujen oder japanische Zierkirschen, die keinerlei Wert für die Tierwelt haben, sondern heimische Stauden. Nur sie bieten Schmetterlingen, Wildbienen, Gartenvögeln und Kleinsäugern einen reich gedeckten Tisch. Unter dem Motto „Jeder Quadratmeter zählt“ lädt der Naturschutzbund jetzt bei einem Wettbewerb dazu ein, Hecken und Waldsäume auf www.naturverbindet.at einzutragen. Dem Gewinner winkt eine Ballonfahrt über das eigene Grundstück. 31

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