RATGEBER | RECHTSRATGEBER RECHTSLAGE Mag. Rainer Radlinger Rechtsanwalt Fressnapf-Rechtsberater Darf man sein totes Haustier im Garten begraben? Das Begraben (lt. Gesetzgeber: Vergraben) von toten Heimtieren ist einerseits in der bundesweit geltenden Tiermaterialien-Verordnung geregelt, andererseits haben einige Bundesländer teilweise deutlich abweichende Vorschriften dazu erlassen. Nach der bundesweit geltenden Tiermaterialien-VO ist es grundsätzlich gestattet, einzelne Kadaver von Heimtieren auf dem eigenen Grund des jeweiligen Tierhalters zu begraben. Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos: Tiere, die zu landwirtschaftlichen Zwecken gehalten wurden bzw. bei denen es sich um Einhufer (wie z. B. Pferde), Wiederkäuer (wie z. B. Kühe), Schweine oder bestimmte Geflügelarten handelt (dies wird bei den meisten Haustieren nicht der Fall sein), und Tiere, die Träger einer Tierseuche oder doch zumindest seuchenverdächtig gewesen sind, dürfen nicht im eigenen Garten beerdigt werden. Die vorherige Abklärung der Todesursache bzw. die Befundung des letzten medizinischen Zustandes des verstorbenen Haustieres durch einen Tierarzt/eine Tierärztin ist unbedingt erforderlich. Abweichende Regelungen gibt es insbesondere im Burgenland, in Salzburg und in Oberösterreich. So ist beispielsweise im Burgenland die Erlaubnis zum Vergraben von Heimtieren an ein Maximalgewicht von 30 Kilogramm geknüpft. In Salzburg und Oberösterreich ist das Vergraben von Heimtieren im eigenen Garten generell verboten. Die Beerdigung (unter den vorher genannten Bedingungen) ist außerdem nur auf dem eigenen Grundstück zulässig. Dementsprechend müssen sich etwa Mieter oder Pächter eines Hauses mit zugehörigem Garten zumindest die Zustimmung des Eigentümers holen, um nicht mit dem Gesetz oder auch mit dem Liegenschaftseigentümer (Stichwort: Beseitigungsansprüche) in Konflikt zu geraten. Für alle Tierliebhaber, die nach einer geeigneten Ruhestätte suchen, gibt es darüber hinaus in vielen Städten auch Alternativen, um sich von seinem Haustier gebührend zu verabschieden. So bieten viele Kommunen die Möglichkeit an, den verstorbenen Vierbeiner auf einem Tierfriedhof beisetzen zu lassen. Auch Urnenbeisetzungen werden vielerorts bereits angeboten. Obschon diese Bestattungen mit Kosten verbunden sind, bieten sie aus rechtlicher Sicht den Vorteil, damit jedenfalls auf der sicheren Seite zu sein. JETZT PROBIEREN
500 MlLLlARDEN EURO © Walter Wallner Das vielleicht artgerechteste Nassfutter der Welt. Die Wirtschaftsleistung von Bestäuberinsekten ist enorm. B ienen (neben der Honigbiene gibt es in Österreich weitere 696 Wildbienenarten) sind gemeinsam mit (Schweb-)Fliegen, Schmetterlingen & Co. für die Bestäubung von 90 Prozent aller Blütenpflanzen verantwortlich. Wir betrachten die Bestäubung von Acker- und Wildpflanzen durch Insekten als selbstverständliche Gratisleistung, gleichzeitig machen wir ihnen das Leben schwer. Ihr zahlenmäßiger Rückgang sowie das Verschwinden der Insektenvielfalt nehmen dramatische Ausmaße an. Die Dienstleistung dieser Tiere ist zudem von hohem ökonomischem Wert: Je nach Berechnungsmethode beträgt ihre Wirtschaftsleistung zwischen 200 und 500 Mrd. Euro jährlich, ein weiterer Grund, sich für deren Schutz einzusetzen! Die aktuelle Zeitschrift des Naturschutzbunds informiert über die vielfältigen Funktionen der Bestäuberinsekten und zeigt auf, was sowohl im Großen als auch im Kleinen getan werden kann, damit die Situation für sie besser wird: www.naturschutzbund.at/natur-land.html In PUSSY DELUXE stecken ausschließlich gesunde und natürliche Rohstoffe, die für Katzen besonders gut verdaulich sind. So finden sich in unseren Alleinfuttermenüs neben hochverdaulichen Proteinen zum Beispiel auch wertvolle Zutaten wie Bierhefe, die Ihre Katze bei Verdauungsproblemen unterstützen. Probieren Sie unser artgerechtes Nassfutter für Katzen: Mit 88-93% frischem Fleisch in 100% Lebensmittelqualität, frei von Getreide, Gluten und künstlichen Zusätzen. Jetzt in sechs leckeren Sorten in allen Fressnapf Filialen.
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