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Alles für mein Tier Jän/Feb 2017

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FRESSNAPF-TRENDS | DEGU

FRESSNAPF-TRENDS | DEGU 3 1 4 2 DEGUS LlEBEN ElN SANDBAD, HEU UND FUTTERMlSCHUNGEN MlT GETROCKNETEM GEMÜSE UND KRÄUTERN. 1 AniOne Nager-Ecktoilette, optional als Toilette oder als Behälter für Badesand verwendbar, leicht zu reinigen, mit abgesenktem Einstieg, Größe: 49 x 34 x 26 cm. 2 MultiFit Badesand für Chinchillas, Badesand für Chinchillas, Degus und andere Kleintiere, reines Naturprodukt, die feinen, glatten Körnchen garantieren eine optimale Fellpflege, 1 kg und 5 kg. 3 REAL NATURE Premium-Nahrung für Degus, naturnahes Alleinfuttermittel mit Zutaten aus der südamerikanischen Heimat der Degus, wie z. B. Amaranth, Quinoa & Maca-Wurzel, qualitativ hochwertiges Premiumfutter, 500 g-Packung. 4 MultiFit Nagersnack Löwenzahn, Löwenzahn stellt einen besonderen Leckerbissen für Degus dar, der natürliche Snack zum Belohnen und Verwöhnen, 100 g-Packung. 5 MultiFit Nagerfutter Degu, leckeres Hauptfutter für Degus ohne Zusatz von Zucker oder Früchten, 700 g-Packung. 30 5 Bilder: © mexrix/Shutterstock.com, naturschutzbund OÖ

RATGEBER | RECHTSRATGEBER RECHTSLAGE Darf der Vermieter Haustiere verbieten? Mag. Rainer Radlinger Rechtsanwalt Fressnapf-Rechtsberater Grundsätzlich kommt es darauf an, was mit dem Vermieter vereinbart wurde, also auf die Regelungen im Mietvertrag. Dabei gibt es aber Grenzen. So ist nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ein generelles Tierhalteverbot im Mietvertrag unzulässig. Eine Einschränkung für bestimmte Tiergattungen oder -rassen ist jedoch zulässig. Damit kann die Haltung von gefährlichen oder giftigen Tieren, die üblicherweise nicht als Haustiere gehalten werden, verboten werden. Dies kann aber auch die Haltung von Katzen und Hunden betreffen. Kaum zu verbieten ist demgegenüber die Haltung von harmlosen, üblicherweise in Behältnissen gehaltenen Kleintieren, wie Fische, Hamster oder Wellensittiche. Jedenfalls kommt es entscheidend auf die konkreten Umstände an, wie z. B. die Größe der Wohnung oder der Tiere. Es kann auch die Haltung mehrerer Tiere untersagt werden. Oftmals enthalten Mietverträge Klauseln, wonach die Tierhaltung in einer Mietwohnung an die ausdrückliche Erlaubnis durch den Vermieter geknüpft ist. Das kann Hunde und Katzen betreffen, wobei der Vermieter seine Zustimmung nicht willkürlich verweigern darf. Bei der Beurteilung, ob ausreichende Gründe für ein Tierverbot vorliegen, sind sowohl die Interessen des Mieters als auch die des Vermieters zu berücksichtigen. Enthält der Mietvertrag keine Regelungen, ob und welche Haustiere in der Wohnung gehalten werden dürfen, sind übliche Tiere von Fischen im Aquarium bis zu Katzen und Hunden erlaubt. Ergibt sich aus dem Mietvertrag, dass Tiere gehalten werden dürfen, kann der Vermieter die Haltung nicht verbieten. Für eine Änderung des Mietvertrages ist in diesem Fall eine Einwilligung des Mieters notwendig. Kommt es durch Tiere zu erhöhter Abnutzung, Verschmutzung von Gang, Lift oder sonstigen Gemeinschaftsanlagen oder zu anderen Beeinträchtigungen, wie etwa nächtelanges Hundegebell, haben Vermieter sowie Nachbarn das Recht, die Störungen gerichtlich untersagen zu lassen. Bei Extremfällen kann es sogar zur Kündigung des Mietvertrages kommen, wenn der Tierhalter Störungshandlungen nicht unterbindet. Jedenfalls sollten Tierbesitzer oder die, die es noch werden wollen, vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages sicherstellen, dass die Tierhaltung erlaubt ist. TlERSPUREN lM WlNTER Entdecken Sie, welche Tiere im Winter unterwegs sind! D er Winter ermöglicht wunderbare Naturerlebnisse, ob bei einer Skitour, einer Schneeschuhwanderung oder zu Fuß. Schneehuhn, Steinbock, Gämse, Reh oder Schneehase können in der Stille der Winterlandschaft beobachtet werden. Denken Sie aber bei Ihren winterlichen Wanderungen daran, die Wildtiere nicht aufzuschrecken. Denn für die Flucht benötigen sie besonders viel Energie – Energie, die sie dringend zum Überleben brauchen und die ihnen vielleicht in einer anderen Situation dann fehlt. Besonders spannend ist die Spurensuche im Schnee. Sie zeigt, dass viele Tiere im Winter aktiv sind. Achten Sie auch auf Spuren in der Erde oder auf Bäumen, auf Fraßspuren an Zapfen oder Federn von Vögeln. Bei der Fährtensuche und bei der Bestimmung der Tierspuren kann Ihnen das Trittsiegelposter des Naturschutzbundes helfen. Damit erkennen Sie, ob nun ein Fuchs, eine Hauskatze oder vielleicht sogar ein Wolf oder Luchs vor Ihnen durch den Schnee gewandert ist! Jetzt gleich bestellen im Shop auf www.naturschutzbund.at. 31

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