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Reise-Ratgeber

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Die wichtigsten Informationen rund um's Thema Reise mit dem Vierbeiner.

6 Mitnahme von

6 Mitnahme von Heimtieren bei Reisen innerhalb der EU- / EWR-Mitgliedstaaten Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor der Abreise bei den jeweiligen ausländischen Vertretungsbehörden (Botschaften, Konsulate) bzw. den in Österreich zuständigen Behörden über aktuelle Bestimmungen (z.B. Sonderregelungen für die Mitnahme von Jungtieren unter drei Monaten) zu erkundigen. Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist seit 1. Oktober 2004 ein veterinärbehördliches Dokument, und zwar der Heimtierausweis (Pet Passport), vorgeschrieben. Der Heimtierausweis ist ein europaweit einheitlicher, fälschungssicherer Ausweis, der eine eindeutige Kennzeichnung und Überprüfung des Tieres zulässt. Der Ausweis ist bei allen in Österreich freiberuflich tätigen Tierärzten, die ihren Berufssitz in Österreich haben, erhältlich. Im Heimtierausweis muss für über drei Monate alte Tiere eine gültige Tollwutimpfung (und gegebenenfalls gültige Auffrischungsimpfungen) eingetragen werden. Der Heimtierausweis enthält auch Angaben über den Halter des Tieres. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Wechsel des Halters darin zu vermerken. Ein Foto des Tieres kann beigefügt werden. Jedenfalls eingetragen werden Name, Alter, Rasse, Geschlecht und Kennzeichnungsnummer des Tieres. Für die eindeutige Identifizierung der Tiere ist bei der Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen ins Ausland eine Kennzeichnung mittels Mikrochip vorgeschrieben. Die Chipnummer muss im Heimtierausweis eingetragen sein. Die 28 Mitgliedsstaaten der EU im Überblick: Belgien Malta Bulgarien Niederlande Dänemark Österreich Deutschland Polen Estland Portugal Finnland Rumänien Frankreich Slowakei Griechenland Slowenien Irland Spanien Italien Schweden Kroatien Tschechische Republik Lettland Ungarn Litauen Vereinigtes Königreich Luxemburg Zypern Stand: 6/2017 Quelle: https://europa.eu/european-union/about-eu/countries_de Reise-Ratgeber Einreisebestimmungen RZ_A5_BD002_Reise_Ratgeber.indd 6 31.05.2017 15:38:42

7 Urlaub mit dem Hund Autoreise Für größere Hunde empfiehlt sich die Unterbringung in einer Box im Laderaum eines Kombis. Die meisten Vierbeiner fühlen sich – nach einer entsprechenden Gewöhnung – ausgesprochen wohl in so einer höhlenartigen Transportkiste. Idealerweise ist der Kofferraum mit einem stabilen Trenngitter gesichert und die Box der Breite nach an die Rücksitzlehne gestellt. Diese Variante bietet die größtmögliche Sicherheit für Mensch und Tier während der Fahrt! Die Mitarbeiter in unseren Fressnapf-Filialen beraten dich gerne auf die passende Box für dein Auto und deinen Hund. Auch ist ein Vorort testen der Box möglich. Deine nächste Fressnapf-Filiale findest du in unserem Filialfinder unter www.fressnapf.at/maerkte/ Urlaub mit dem Hund Reise-Ratgeber RZ_A5_BD002_Reise_Ratgeber.indd 7 31.05.2017 15:38:42

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